AGB
Versteigerungsbedingungen
Conditions of Business for Buyers
Indicazione importante
Für den gesamten Versteigerungsablauf gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil der zustande kommenden Verträge werden. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion sowie am Nach- und Freiverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1.
Die Landshuter Rüstkammer oHG (Versteigerer) führt die Versteigerung öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung seiner Einlieferer durch. Für die Teilnahme an der Auktion ist eine Bieternummer erforderlich, die gegen Legitimation erhältlich ist. Jeder Bieter hat seinen Namen und Anschrift mitzuteilen. Grundsätzlich bietet jeder Kunde im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Er ist für alle Zuschläge unter seiner Bieternummer verantwortlich.
2.
Die genannten Katalogpreise sind Limitpreise in Euro. Die Steigerungsrate beträgt rund 10%. Untergebote werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, Auktionslose zu vereinen, zu trennen, vorzuziehen oder zurückzustellen. Besteht Unklarheit über einen Zuschlag oder wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen, so kann der Versteigerer das Auktionslos erneut ausbieten. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los. Des weiteren kann der Versteigerer einen Zuschlag verweigern, Personen von der Auktion ohne Begründung ausschließen und Hausverbot erteilen. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
3.
Aufgrund § 9 Versteigerungsverordnung ist eine öffentliche Besichtigungsmöglichkeit vorgeschrieben; sie ist somit Teil der Versteigerung. Alle Auktionslose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, die Vorbesichtigungsmöglichkeit zu nutzen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck vom individuellen Zustand der Objekte zu verschaffen. Alle Auktionsobjekte sind gebraucht, haben Benutzungsspuren und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder verborgene Mängel. Bei der Ansetzung des Limitpreises sind die jeweiligen Gebrauchsspuren, Abnutzung und geringfügigen Mängel berücksichtigt worden. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Reklamationen nach der Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.
Die Katalogbeschreibungen, inklusive der Zustandsbeschreibung, wie auch alle fernmündlich oder schriftlich abgegebenen Erklärungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459f BGB dar. Sie sind lediglich als Meinungsäußerung zu betrachten, nicht aber als feststehende Tatsachen. Dies gilt insbesondere bei Angaben zu Herkunft, Alter, Originalität, Material, Zustand und Zuschreibung. Zeitbedingte Benutzungs- und Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Im Falle einer ausgeführten Reklamation bzw. Wandelung ist die OHG berechtigt, Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro zu berechnen und direkt vom zu erstattenden Rechnungsbetrag abzuziehen.
5.
Die Landshuter Rüstkammer, der Versteigerer und seine Mitarbeiter, haften bei Leistungsstörungen lediglich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6.
Sollte ein Kunde zur Auktion verhindert sein, so besteht die Möglichkeit des gebührenfreien, schriftlichen und telefonischen Bietens. Hierfür ist das Gebotsformblatt aus dem Katalog zu benutzen und für die jeweilige Katalognummer ein Höchstgebot zu benennen, das nicht das Aufgeld/MwSt. enthält. Jedes Gebot ist unwiderruflich und wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote oder Telefonaufträge müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein, um Berücksichtigung zu finden. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Limit von 250,00 Euro möglich und erfordert ein vorheriges, schriftliches Gebot zum Limitbetrag, welches ersatzweise herangezogen wird, wenn die Telefonverbindung mit dem Bieter nicht zustande kommt.
Schriftliche und telefonische Kaufaufträge werden gewissenhaft vom Versteigerer ausgeführt, allerdings ohne Gewähr. Für Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im fernschriftlichen und fernmündlichen Verkehr und für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird keine Haftung übernommen; eventuelle Schäden hieraus sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
7.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Zahlung und zur Abnahme. Die Bezahlung hat in Euro als Überweisung oder in Bar zu erfolgen, in Ausnahmefällen bei uns bekannten Kunden auch per Scheck.
Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen; eine Aushändigung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Erwerb durch schriftliches oder telefonisches Gebot wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Die ersteigerte Ware ist bei schriftlichen/telefonischen Bietern innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen und in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Ein Versand erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anweisung sowie auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nicht per Nachnahme. Jede Lagerung nach der Auktion, auch bei Zahlungsverzug des Käufers, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentum am ersteigerten Auktionsobjekt geht erst mit dem vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Hierbei geht mit dem Zuschlag sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs als auch der Verschlechterung des Objektes an den Käufer über. Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlung und bei Verzögerungen haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, auch ohne Mahnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% verrechnet (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Versteigerer kann in diesem Fall wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Aufgeld. Im Aufgeld in Höhe von 22% ist die Mehrwertsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die auch bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig ist. Anfallende Bankspesen (u.a. Überweisungsgebühren), Transport- und Versicherungskosten sind vollständig vom Käufer zu tragen. Grundsätzlich bedürfen Rechnungen, die während oder kurz nach der Auktion erstellt werden, aufgrund der Arbeitsüberlastung zusätzlicher Nachprüfung und ggf. nachträglicher Berichtigung (Irrtumsvorbehalt).
9.
Solange Kataloginhaber, Bieter und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder militärhistorischen Forschung erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Die Landshuter Rüstkammer oHG, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach § 86a StGB. Aufgrund der hohen Qualität moderner Nachfertigungen von Objekten der Zeitepoche des III. Reiches, übernimmt der Versteigerer auch die oHG insbesondere für die Originalität dieser Katalogpositionen generell keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat sich vor Gebotsabgabe bzw. Kauf selbst einen persönlichen Eindruck von Zustand und Echtheit dieser Objekte zu verschaffen.
10.
Generell hat die Katalognummer Vorrang vor der Titelbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild, hat der Text Vorrang. Bücher, Foto-, Postkarten- und Briefmarkenalben, Zigarettenbilderalben, Münzen und Schmuck, Silber- und Bronzeobjekte, Uhren, Spielzeug und Ausweise sind nicht auf Echtheit, Funktion, Beschädigung und Vollständigkeit geprüft.
11.
Der Auktionsteilnehmer verpflichtet sich automatisch zur sofortigen und kostenpflichtigen Abnahme und Zahlung des Limitpreises zzgl. Aufgeld/MwSt., wenn er ein Auktionsobjekt vor, während oder nach der Auktion beschädigt oder zerstört. Darüber hinaus haftet jeder Teilnehmer und Besucher für alle von ihm verursachten Schäden in den Versteigerungs- und Geschäftsräumen, auch ohne eigenes Verschulden.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut/Bayern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Zustandsbewertungen
Z 1 Sehr gute bis gute Erhaltung
Z 2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren
Z 3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig
Z 4 Starke Mängel/Beschädigungen, unvollständig
Conditions of Business for Buyers
This is a free and incomplete translation of the German Conditions of Business for Buyers, which only has legal force. By participating in the auction the conditions of sale have be accepted.
1.
The auctioneer, Landshuter Rüstkammer oHG, acts as commissioner of unnamed vendors. For all business basic currency is EURO. The sale is conducted in Euro.
2.
Unknown bidders have to show an ID-Card on the auction-day. Otherwise the auctioneer won’t accept bids.
3.
In case of successful bidding the buyer has to pay a commission charge and tax to the auction house. Buyer’s premium incl. V. A. T. (not refundable) is payable by the buyer of each lot at a rate of all 22%of the hammer price. Landshuter Rüstkammer oHG does not accept credit cards. Bank assignment has to cover all bank fees.
4.
Absentee bids are welcome. It is a free and confidential service. Lots will always be bought as cheaply as it consists with other bids. Use the official bidding form of this catalogue and tell us your choice of dispatch. Any bids signed "best"or "in any case", or below the catalogue price, are not possible and will not be accepted. Order bids can be send by fax or postal service, but not by internet email. Bidding by phone is possible too. Sign the bidding form and tell us your complete phone number. We will phone you.
5.
Take care about the viewing hours. All lots can be inspected and proved before and on the day of the auction. Every lot in this auction is auctioned off as seen, with any faults, errors of description and imperfections. Catalogue descriptions shall not be considered as a promise of quality pursuant to Sect. 459 et seq. of the German Civil Code. All descriptions are made very conscientiously but without giving any warranty.
6.
From the moment of knocked down the buyer has every risk of his lots. Lots will only be released after full received payment on his risk and on his behalf.
7.
The auctioneer has the right to separate, rearange, leave out or withdraw any lot without any declaration and has got also the right to exclude persons from the sale when it is necessary without any statement.
8.
The bidder’s risk are any misunderstandings which result from phone calls, faxes, mail bids and letters.
9.
Landshuter Rüstkammer oHG assumes no responsibility for any defects or attributes, hidden or patent and shall not be liable for catalogue descriptions, written explanations and any statements on phone or fax.
10.
The lots in the sale are knocked down to the highest bidder. The knock down commits the bidder to take the lot and pay for it. The complete amount has to be paid immediately. Storage and handling charges plus tax will apply on uncollected lots of foreign buyers seven days after the sale. Place of jurisdiction for all parties in Landshut/Germany.
Zustandsbewertungen - Condition
Z 1 Sehr gute bis gute Erhaltung – excellent to mint
Z 2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren – good
Z 3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig – fair to good
Z 4 Starke Mängel/Beschädigungen, unvollständig – poor to fair
Methods of Payment
Please credit our account and take care of paying all bank fees or send a check for settlement plus 12 Euro for bank fees.
Wire Transfer to ourBank
Raiffeisenbank Eching
Hauptstraße 14
D-84174 Eching
IBAN: DE65743696620000038300
Bic: GENODEF1EBV
Account No.: 38300
Account Name: Landshuter Rüstkammer oHG
Indicazione importante
Per la partecipazionedal offerente nella sala Lei ha bisogno di un numero dell’offerente quale Lei riceve nella sala d’asta contro legittimazione. Offerte sotto la base d’aste non vengono accettate. Per offerte periscrittousa per favore il modulo di carico dal catalogo. Tutte offerte per iscritto devono arrivare a casa non al più tardi di giovedi, 04.03.2010, 18:00. Il prezzo della offerta, la quale non contiene supplemento / IVAdell’ importo di 22%, è il limite massimo, cioè la aggiudicazione può avvenire anche di un prezzo più basso. Il numero del catalogo ha la precedenza sulla denominazione, testo da illustrazione. Offerte via Internet o e-mail non vengono accettate.
Per offerente telefonichevale lo stesso procedimento come a offerente per iscritto. Addizionale si deve segnare con crocetta la indicazione “Telefono” dopo il numero dal catalogo desiderato. Noi Lei chiamiamo. Offerte telefoniche sono possibile da un importo di 250 Euro. Offerenti telefonici devono dare un offerta per iscritto alla base d’asta in ogni caso, questa è solo attuabile se non è possibile realizzare la comunicazione telefonica. Per la realizzazione della comunicazione telefonica non c’è una garanzia.
Stato di utilizzo
Ogni partecipante è pregato di usare la pre-visita per procurarsi a se stesso un’impressione personale dello stato e della autenticità degli oggetti d’asta. Tutte le descrizione degli oggetti e valutazione degli stati di principio non sono una garanzia o qualità assicurata in senso del diritto (§ 459f BGB), prima di tutto per originalità. Reclami successivi non vengono accettate.
Pagamento / Ritiro / Spedizione
Il pagamento in Euro può essere fatto come un bonifico o in contanti. Nel caso eccezionale di clienti bene conosciuti anche per l’assegno. Il prossimo Bancomat è distante solo 150 m. Non il pagamento con la carta di credito o la carta assegni è sfortunatamente possibile.
Offerente nella sala devonopagare e andare a prendere i oggetti comprati al giorno d’asta, con offerente per iscritto o telefono il pagamento e il ritiro deve essere fatto al più tardi sette giorni dopo fattura, altrimenti i oggetti fanno immagazzinato di ragioni spaziali alla spesa del acquirente. La spedizione di oggetti comprati risulta generalmente dapprima dopo l’entrata di pagamento, non in contrassegno e esclusivamente alla spesa e al pericolo del acquirente. Armi posso no essere spedito fino a una lunghezza da 260 cm con UPS.
Post vendita: Lunedì 08.03.2010 fino a lunedì 22.03.2010, ogni volta dalle 14:00 alle 18:00.
Durante l’asta c’è una nostra impiegata di lingua Italiana a vostra disposizione per le traduzioni, domande e informazioni per i oggetti d’asta, o per telefonare e offrire i prodotti. Gentilmente Vi potete informare da noi.
Zustandsbewertung - Stato di utilizzo
Z1 Sehr gute bis gute Erhaltung - Molto buono fino a buono
Z2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren - buono
Z3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig - medio fino a buono
Z4 Starke Mängel / Beschädigungen, unvollständig scadente fino a medio
Conditions of Business for Buyers
Indicazione importante
Für den gesamten Versteigerungsablauf gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil der zustande kommenden Verträge werden. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion sowie am Nach- und Freiverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1.
Die Landshuter Rüstkammer oHG (Versteigerer) führt die Versteigerung öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung seiner Einlieferer durch. Für die Teilnahme an der Auktion ist eine Bieternummer erforderlich, die gegen Legitimation erhältlich ist. Jeder Bieter hat seinen Namen und Anschrift mitzuteilen. Grundsätzlich bietet jeder Kunde im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Er ist für alle Zuschläge unter seiner Bieternummer verantwortlich.
2.
Die genannten Katalogpreise sind Limitpreise in Euro. Die Steigerungsrate beträgt rund 10%. Untergebote werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, Auktionslose zu vereinen, zu trennen, vorzuziehen oder zurückzustellen. Besteht Unklarheit über einen Zuschlag oder wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen, so kann der Versteigerer das Auktionslos erneut ausbieten. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los. Des weiteren kann der Versteigerer einen Zuschlag verweigern, Personen von der Auktion ohne Begründung ausschließen und Hausverbot erteilen. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
3.
Aufgrund § 9 Versteigerungsverordnung ist eine öffentliche Besichtigungsmöglichkeit vorgeschrieben; sie ist somit Teil der Versteigerung. Alle Auktionslose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, die Vorbesichtigungsmöglichkeit zu nutzen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck vom individuellen Zustand der Objekte zu verschaffen. Alle Auktionsobjekte sind gebraucht, haben Benutzungsspuren und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder verborgene Mängel. Bei der Ansetzung des Limitpreises sind die jeweiligen Gebrauchsspuren, Abnutzung und geringfügigen Mängel berücksichtigt worden. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Reklamationen nach der Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.
Die Katalogbeschreibungen, inklusive der Zustandsbeschreibung, wie auch alle fernmündlich oder schriftlich abgegebenen Erklärungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459f BGB dar. Sie sind lediglich als Meinungsäußerung zu betrachten, nicht aber als feststehende Tatsachen. Dies gilt insbesondere bei Angaben zu Herkunft, Alter, Originalität, Material, Zustand und Zuschreibung. Zeitbedingte Benutzungs- und Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Im Falle einer ausgeführten Reklamation bzw. Wandelung ist die OHG berechtigt, Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro zu berechnen und direkt vom zu erstattenden Rechnungsbetrag abzuziehen.
5.
Die Landshuter Rüstkammer, der Versteigerer und seine Mitarbeiter, haften bei Leistungsstörungen lediglich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6.
Sollte ein Kunde zur Auktion verhindert sein, so besteht die Möglichkeit des gebührenfreien, schriftlichen und telefonischen Bietens. Hierfür ist das Gebotsformblatt aus dem Katalog zu benutzen und für die jeweilige Katalognummer ein Höchstgebot zu benennen, das nicht das Aufgeld/MwSt. enthält. Jedes Gebot ist unwiderruflich und wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote oder Telefonaufträge müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein, um Berücksichtigung zu finden. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Limit von 250,00 Euro möglich und erfordert ein vorheriges, schriftliches Gebot zum Limitbetrag, welches ersatzweise herangezogen wird, wenn die Telefonverbindung mit dem Bieter nicht zustande kommt.
Schriftliche und telefonische Kaufaufträge werden gewissenhaft vom Versteigerer ausgeführt, allerdings ohne Gewähr. Für Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im fernschriftlichen und fernmündlichen Verkehr und für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird keine Haftung übernommen; eventuelle Schäden hieraus sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
7.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Zahlung und zur Abnahme. Die Bezahlung hat in Euro als Überweisung oder in Bar zu erfolgen, in Ausnahmefällen bei uns bekannten Kunden auch per Scheck.
Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen; eine Aushändigung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Erwerb durch schriftliches oder telefonisches Gebot wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Die ersteigerte Ware ist bei schriftlichen/telefonischen Bietern innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen und in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Ein Versand erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anweisung sowie auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nicht per Nachnahme. Jede Lagerung nach der Auktion, auch bei Zahlungsverzug des Käufers, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentum am ersteigerten Auktionsobjekt geht erst mit dem vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Hierbei geht mit dem Zuschlag sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs als auch der Verschlechterung des Objektes an den Käufer über. Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlung und bei Verzögerungen haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, auch ohne Mahnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% verrechnet (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Versteigerer kann in diesem Fall wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Aufgeld. Im Aufgeld in Höhe von 22% ist die Mehrwertsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die auch bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig ist. Anfallende Bankspesen (u.a. Überweisungsgebühren), Transport- und Versicherungskosten sind vollständig vom Käufer zu tragen. Grundsätzlich bedürfen Rechnungen, die während oder kurz nach der Auktion erstellt werden, aufgrund der Arbeitsüberlastung zusätzlicher Nachprüfung und ggf. nachträglicher Berichtigung (Irrtumsvorbehalt).
9.
Solange Kataloginhaber, Bieter und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder militärhistorischen Forschung erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Die Landshuter Rüstkammer oHG, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach § 86a StGB. Aufgrund der hohen Qualität moderner Nachfertigungen von Objekten der Zeitepoche des III. Reiches, übernimmt der Versteigerer auch die oHG insbesondere für die Originalität dieser Katalogpositionen generell keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat sich vor Gebotsabgabe bzw. Kauf selbst einen persönlichen Eindruck von Zustand und Echtheit dieser Objekte zu verschaffen.
10.
Generell hat die Katalognummer Vorrang vor der Titelbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild, hat der Text Vorrang. Bücher, Foto-, Postkarten- und Briefmarkenalben, Zigarettenbilderalben, Münzen und Schmuck, Silber- und Bronzeobjekte, Uhren, Spielzeug und Ausweise sind nicht auf Echtheit, Funktion, Beschädigung und Vollständigkeit geprüft.
11.
Der Auktionsteilnehmer verpflichtet sich automatisch zur sofortigen und kostenpflichtigen Abnahme und Zahlung des Limitpreises zzgl. Aufgeld/MwSt., wenn er ein Auktionsobjekt vor, während oder nach der Auktion beschädigt oder zerstört. Darüber hinaus haftet jeder Teilnehmer und Besucher für alle von ihm verursachten Schäden in den Versteigerungs- und Geschäftsräumen, auch ohne eigenes Verschulden.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut/Bayern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Zustandsbewertungen
Z 1 Sehr gute bis gute Erhaltung
Z 2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren
Z 3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig
Z 4 Starke Mängel/Beschädigungen, unvollständig
Conditions of Business for Buyers
This is a free and incomplete translation of the German Conditions of Business for Buyers, which only has legal force. By participating in the auction the conditions of sale have be accepted.
1.
The auctioneer, Landshuter Rüstkammer oHG, acts as commissioner of unnamed vendors. For all business basic currency is EURO. The sale is conducted in Euro.
2.
Unknown bidders have to show an ID-Card on the auction-day. Otherwise the auctioneer won’t accept bids.
3.
In case of successful bidding the buyer has to pay a commission charge and tax to the auction house. Buyer’s premium incl. V. A. T. (not refundable) is payable by the buyer of each lot at a rate of all 22%of the hammer price. Landshuter Rüstkammer oHG does not accept credit cards. Bank assignment has to cover all bank fees.
4.
Absentee bids are welcome. It is a free and confidential service. Lots will always be bought as cheaply as it consists with other bids. Use the official bidding form of this catalogue and tell us your choice of dispatch. Any bids signed "best"or "in any case", or below the catalogue price, are not possible and will not be accepted. Order bids can be send by fax or postal service, but not by internet email. Bidding by phone is possible too. Sign the bidding form and tell us your complete phone number. We will phone you.
5.
Take care about the viewing hours. All lots can be inspected and proved before and on the day of the auction. Every lot in this auction is auctioned off as seen, with any faults, errors of description and imperfections. Catalogue descriptions shall not be considered as a promise of quality pursuant to Sect. 459 et seq. of the German Civil Code. All descriptions are made very conscientiously but without giving any warranty.
6.
From the moment of knocked down the buyer has every risk of his lots. Lots will only be released after full received payment on his risk and on his behalf.
7.
The auctioneer has the right to separate, rearange, leave out or withdraw any lot without any declaration and has got also the right to exclude persons from the sale when it is necessary without any statement.
8.
The bidder’s risk are any misunderstandings which result from phone calls, faxes, mail bids and letters.
9.
Landshuter Rüstkammer oHG assumes no responsibility for any defects or attributes, hidden or patent and shall not be liable for catalogue descriptions, written explanations and any statements on phone or fax.
10.
The lots in the sale are knocked down to the highest bidder. The knock down commits the bidder to take the lot and pay for it. The complete amount has to be paid immediately. Storage and handling charges plus tax will apply on uncollected lots of foreign buyers seven days after the sale. Place of jurisdiction for all parties in Landshut/Germany.
Zustandsbewertungen - Condition
Z 1 Sehr gute bis gute Erhaltung – excellent to mint
Z 2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren – good
Z 3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig – fair to good
Z 4 Starke Mängel/Beschädigungen, unvollständig – poor to fair
Methods of Payment
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Hauptstraße 14
D-84174 Eching
IBAN: DE65743696620000038300
Bic: GENODEF1EBV
Account No.: 38300
Account Name: Landshuter Rüstkammer oHG
Indicazione importante
Per la partecipazionedal offerente nella sala Lei ha bisogno di un numero dell’offerente quale Lei riceve nella sala d’asta contro legittimazione. Offerte sotto la base d’aste non vengono accettate. Per offerte periscrittousa per favore il modulo di carico dal catalogo. Tutte offerte per iscritto devono arrivare a casa non al più tardi di giovedi, 04.03.2010, 18:00. Il prezzo della offerta, la quale non contiene supplemento / IVAdell’ importo di 22%, è il limite massimo, cioè la aggiudicazione può avvenire anche di un prezzo più basso. Il numero del catalogo ha la precedenza sulla denominazione, testo da illustrazione. Offerte via Internet o e-mail non vengono accettate.
Per offerente telefonichevale lo stesso procedimento come a offerente per iscritto. Addizionale si deve segnare con crocetta la indicazione “Telefono” dopo il numero dal catalogo desiderato. Noi Lei chiamiamo. Offerte telefoniche sono possibile da un importo di 250 Euro. Offerenti telefonici devono dare un offerta per iscritto alla base d’asta in ogni caso, questa è solo attuabile se non è possibile realizzare la comunicazione telefonica. Per la realizzazione della comunicazione telefonica non c’è una garanzia.
Stato di utilizzo
Ogni partecipante è pregato di usare la pre-visita per procurarsi a se stesso un’impressione personale dello stato e della autenticità degli oggetti d’asta. Tutte le descrizione degli oggetti e valutazione degli stati di principio non sono una garanzia o qualità assicurata in senso del diritto (§ 459f BGB), prima di tutto per originalità. Reclami successivi non vengono accettate.
Pagamento / Ritiro / Spedizione
Il pagamento in Euro può essere fatto come un bonifico o in contanti. Nel caso eccezionale di clienti bene conosciuti anche per l’assegno. Il prossimo Bancomat è distante solo 150 m. Non il pagamento con la carta di credito o la carta assegni è sfortunatamente possibile.
Offerente nella sala devonopagare e andare a prendere i oggetti comprati al giorno d’asta, con offerente per iscritto o telefono il pagamento e il ritiro deve essere fatto al più tardi sette giorni dopo fattura, altrimenti i oggetti fanno immagazzinato di ragioni spaziali alla spesa del acquirente. La spedizione di oggetti comprati risulta generalmente dapprima dopo l’entrata di pagamento, non in contrassegno e esclusivamente alla spesa e al pericolo del acquirente. Armi posso no essere spedito fino a una lunghezza da 260 cm con UPS.
Post vendita: Lunedì 08.03.2010 fino a lunedì 22.03.2010, ogni volta dalle 14:00 alle 18:00.
Durante l’asta c’è una nostra impiegata di lingua Italiana a vostra disposizione per le traduzioni, domande e informazioni per i oggetti d’asta, o per telefonare e offrire i prodotti. Gentilmente Vi potete informare da noi.
Zustandsbewertung - Stato di utilizzo
Z1 Sehr gute bis gute Erhaltung - Molto buono fino a buono
Z2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren - buono
Z3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig - medio fino a buono
Z4 Starke Mängel / Beschädigungen, unvollständig scadente fino a medio